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Arbeitskreis Migration.

Istanbul Post :

News von Juli/August 2010

Thema 1:Deutschland: Umstrittene Studie zu Religion, Integration und Gewaltanwendung

Muslimische Jugendliche seien gewaltbereiter und schlechter integriert, je gläubiger sie sind. Zu diesem Ergebnis kommt eine umstrittene Studie des Kriminologischen Instituts Niedersachsen. Bei andersgläubigen Jugendlichen bestehe ein gegenteiliger Effekt. Islamische Verbände wiesen den Zusammenhang von Delinquenz und islamischem Glauben entschieden zurück.

Gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium (BMI) befragte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) 2007 und 2008 insgesamt 45.000 Schüler mit und ohne Migrationshintergrund in 61 Städten und Landkreisen zu Religiosität und Verhaltensweisen. Auf der Grundlage der Selbstaussagen der Schüler zu Religiosität, Integration und Delinquenz trafen die Wissenschaftler dann Rückschlüsse auf deren Zusammenhänge, allerdings ohne die Aussagen vorher anhand statistischer Daten zu verifizieren. Die Ergebnisse wurden in dem Bericht „Kinder und Jugendliche in Deutschland: Gewalterfahrung, Integration, Medienkonsum“ im Juni veröffentlicht.

Religiosität: In den alten Bundesländern gaben 81,5 % der Jugendlichen an, einer christlichen Kirche anzugehören. 8,1 % bezeichneten den Islam als ihre Religion und 2,6 % zählten sich zu einer anderen Religion (Judentum, Buddhismus u. a.). 7,9 % der Befragten in den alten Bundesländern sagten, sie seien konfessionslos.

In den neuen Bundesländern ist das Bild konträr (ohne Sachsen, wo aus Datenschutzgründen nicht nach der Religion gefragt werden durfte). Als konfessionslos bezeichneten sich hier 75,8 % aller befragten Schüler. 21,6 % sagten, sie seien christlichen und 0,3 % islamischen Glaubens. 2,3 % der Studienteilnehmer zählten sich zu einer anderen Religion.

Die Bedeutung der Religion ist für die einzelnen Gruppen unterschiedlich. Fast jeder dritte Jugendliche mit einem christlichen Hintergrund stufte sich als nicht religiös ein (29,9 %). Bei den sonstigen Religionen sagte dies jeder fünfte Jugendliche (20,5 %), von den muslimischen Jugendlichen nur jeder Zwanzigste (5,2 %). Zur Gruppe der religiösen und sehr religiösen Jugendlichen zählten sich 71,2 % der muslimischen Jugendlichen, 20-45 % der christlich-orientierten und 54,5 % der Jugendlichen anderen Konfessionen.

Integration: Anhand von vier Merkmalen – Nutzung der deutschen Sprache, Anteil deutscher Freunde, Quote der Abiturwilligen sowie Anteil der Migranten, die sich selbst als Deutsche bezeichnen – untersuchte das KFN bei jugendlichen Migranten den Einfluss der Religiosität auf die Integration. Nichtreligiöse Jugendliche nutzen mehr als alle anderen die deutsche Sprache, streben deutlich öfter das Abitur an, besitzen häufiger als religiöse Jugendliche deutsche Freunde und fühlen sich häufiger als Deutsche. Jugendliche christlichen, jüdischen oder buddhistischen Glaubens folgen mit etwas niedrigeren Werten. Die mit Abstand niedrigsten Werte in allen vier Kategorien wurden bei muslimischen Jugendlichen verzeichnet. Dabei stellten die Wissenschaftler fest, dass sowohl bei den muslimischen Jugendlichen insgesamt als auch bei den türkeistämmigen Muslimen die Integrationswerte mit zunehmender Religiosität abnehmen.

Insgesamt zeigte sich, dass sich eine höhere Religiosität negativ auf die Integration auswirke. Das KFN erklärt dies damit, dass die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft zum Rückzug in dieselbe führt und sich gläubige Migranten insgesamt weniger der deutschen Umwelt öffnen.

Gewalttätigkeit: Insbesondere im Bereich der Gewalttätigkeit sind die Schlussfolgerungen der Studie kritisch zu betrachten. In einigen subkulturellen Milieus kann die Angabe von Religiosität einerseits und gewalttätigem Verhalten andererseits ansehenssteigernde Wirkung entfalten. Dies kann dazu führen, dass sich Jugendliche als religiöser und gewalttätiger ausgeben, als sie es tatsächlich sind. Ein Abgleich mit Polizeistatistiken o. Ä. wäre daher notwendig, um die Aussagen der Jugendlichen zu verifizieren und möglicherweise auch zu relativieren. Dies ist in der Studie jedoch nicht geschehen.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass mit steigender Religiosität die Neigung zu kleinkriminellen Delikten wie Ladendiebstahl, aber auch zu Alkoholmissbrauch sinkt. Dieser Trend sei bei muslimischen Jugendlichen noch stärker ausgeprägt als bei allen anderen Gruppen. Muslime konsumieren seltener Alkohol (7,5 %) als Christen (24,3 %) oder religionslose (25,6 %) und haben nach eigenen Aussagen seltener einen Ladendiebstahl begangen (11,9 %) als Christen (13 %) oder Konfessionslose (16,9 %).

Im Bereich der Gewaltdelikte ergibt sich laut KFN ein unterschiedliches Bild: Junge Christen ohne Migrationshintergrund begingen seltener Gewalttaten (12,6 %) als nichtreligiöse Jugendliche ohne Migrationshintergrund (15,4 %). Sehr religiöse nichtmuslimische Migranten neigten deutlich seltener zu Gewalt (12,4 %) als nichtreligiöse Migranten (21,8 %). Bei den Muslimen hingegen seien die sehr religiösen Jugendlichen etwas häufiger gewalttätig (23,5 %) als ihre nichtreligiösen Altersgenossen (21 %).

Ursächlich dafür ist nach Aussage der Wissenschaftler, dass bei jungen Muslimen das Maß der Gewalt fördernden Einflussfaktoren mit steigender Religiosität zunähme. Das heißt, die Akzeptanz von „Gewalt legitimierender Männlichkeitsnormen“, das Maß der Gewalterfahrungen im Elternhaus, die Zahl delinquenter Freunde sowie die Nutzung gewalthaltiger Medien steige bei muslimischen Jugendlichen mit dem Grad der Religiosität. Diese Faktoren existieren allerdings unabhängig von der Religion – eine Tatsache, die die Studie nicht ausreichend berücksichtigt, obwohl muslimische Migranten aufgrund ihrer sozialen Lage besonders häufig davon betroffen sind. Sie besitzen jedoch einen deutlich höheren Erklärungswert als die subjektive Religiosität – zumal der Unterschied bei den Gewaltdelikten zwischen nicht-religiösen und religiösen Jugendlichen ohnehin nur bei 1,5 %-Punkten liegt.

Der Leiter der Studie und Direktor des KFN, der Kriminologe Christian Pfeiffer hält es für denkbar, dass die Befunde mit einem wachsenden Misstrauen von Deutschen gegenüber dem Islam zusammenhängen könnten und die Jugendlichen auf dieses Misstrauen reagieren. Die höhere Gewaltbereitschaft muslimischer Jugendlicher sei kein Problem des Islams, sondern der Islamvermittlung. Die konservativ-religiöse Erziehung durch Imame in Deutschland, mit der die muslimischen Jugendlichen mit steigender religiöser Verankerung zunehmend konfrontiert seien, befördere die Entwicklung von „Macho-Kulturen“.

Kritik: Wissenschaftler des Forschungszentrums für Religion und Gesellschaft (forege) kritisierten, dass die Studie Religiosität und Gewalt in einen engen Zusammenhang stelle, ohne dafür signifikante Belege anzuführen. Ursachen für die stärkere Gewaltbereitschaft bei muslimischen Jugendlichen seien laut forege vielmehr in der fehlenden Anerkennung der Integrationsleistung der muslimischen Migranten einerseits und deren Rückzug in ihre Bezugsgruppe andererseits zu suchen. Darüber hinaus kritisieren die Wissenschaftler in einer Stellungnahme zur KFN-Studie, dass der Faktor Religiosität von der Studie nicht ausreichend erfasst sei und daher „der Komplexität persönlicher religiöser Konstruktsysteme nicht gerecht“ werden könne.

Reaktionen: Dem von der Studie unterstellten Zusammenhang von islamischer Religion und einer höheren Gewaltbereitschaft widersprach der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime Aiman A. Mazyek. Erklärungsansätze sieht er hingegen in der stärkeren Benachteiligung von Muslimen: „Muslimische Migrantenkinder machen mehr Diskriminierungserfahrungen als christliche. In Ermangelung einer festen Identität erklären sie sich dann zu überzeugten Muslimen, obwohl ihre Gewalttaten oder auch ihr Alkoholkonsum im Widerspruch zum islamischen Glauben stehen“, sagte Mazyek. Bülent Ucar, Professor für islamischen Religionsunterricht in Osnabrück zeigte sich irritiert über die Ergebnisse, weil sie sich nicht mit denen anderer neuer Untersuchungen decken. Dennoch sieht er die Notwendigkeit für „ein neues Verständnis für die Vermittlung des Islam in europäischen Kontexten auf der Höhe der Zeit“. Er forderte „staatlich ausgebildete islamische Religionslehrer und v. a. Religionslehrerinnen, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, in Deutschland sozialisiert.“

Der Vorsitzendes des Islamrats Ali Kizilkaya widersprach der grundsätzlichen These, dass die Gewaltbereitschaft von Muslimen bei wachsender Religiosität ansteigt: „Mit meinen Beobachtungen deckt es sich nicht, dass gläubige Muslime gewaltbereiter sind“, sagte er gegenüber den Medien. th

Weitere Informationen:
www.kfn.de (Kinder und Jugendliche in Deutschland: Gewalterfahrung, Integration, Medienkonsum. Zweiter Bericht zum gemeinsamen Forschungsprojekt des Bundesministeriums des Innern und des KFN)
www.forege.de/uploads/media/Stellungnahme_KFN-Studie.pdf

Neues aus der Bundes-SPD

2. Thema:Deutschland: Debatte um Kruzifixe

Kurz vor ihrer Vereidigung als Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration in Niedersachsen am 27. April hatte sich Aygül Özkan (CDU) für ein Verbot religiöser Symbole in öffentlichen Schulen ausgesprochen und damit eine heftige Debatte ausgelöst. Özkan zog ihre Aussagen später zurück.

Christliche Symbole gehörten nicht an staatliche Schulen, sagte Aygül Özkan Ende April in einem Interview. „Die Schule sollte ein neutraler Ort sein.“ Kinder müssten selbst entscheiden können, wie sie sich religiös orientierten. Deshalb hätten Kreuze und Kopftücher „in Klassenzimmern nichts zu suchen“, so Özkan.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU), der für die Berufung Özkans als erste türkischstämmige Ministerin Deutschlands parteiübergreifend gelobt worden war (vgl. MuB 4/10), distanzierte sich von deren Aussagen und stellte klar, dass die Landesregierung Kreuze an Schulen und eine Erziehung auf der Grundlage christlicher Werte begrüße. Aus Gründen der Religionsfreiheit würden auch Kopftücher bei Schülerinnen toleriert, nicht aber bei Lehrkräften (vgl. MuB 10/03, 9/03, 8/03).

Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) sprach sich gegen ein Kruzifix-Verbot aus. Kreuze seien „Ausdruck unserer Tradition und unseres Werteverständnisses“. Besonders scharfe Kritik kam von der CSU. „Politiker, die Kreuze aus Schulen verbannen wollen, sollten sich überlegen, ob sie in einer christlichen Partei an der richtigen Stelle seien“, sagte der Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stefan Müller. Der Bundesvorsitzende der Schüler-Union Younes Ouaqasse, der selbst Muslim ist, forderte, Özkan nicht zur Ministerin zu machen. „Durch Aussagen wie jene von Frau Özkan verlieren die Volksparteien CDU und CSU ihre Glaubwürdigkeit und damit ihren Rückhalt in der Bevölkerung", kritisierte Ouaqasse.

Wer einen Verzicht auf Özkans Ernennung verlange, brauche offenkundig länger, um zu begreifen, dass es in 20 Jahren völlig normal sein werde, dass Migranten auch Ministerämter besetzten, hielt Wulff dagegen. Özkans Ernennung sei „ein wichtiges Signal", dass die CDU sich öffne. Auch Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Armin Laschet (CDU) bezeichnete die Kritik an Özkan als „maßlos“ und Rücktrittsforderungen als „überzogen“, obwohl er gegen ein Kruzifix-Verbot ist.

In der FDP stießen Özkans Äußerungen auf Zustimmung. Der integrationspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Serkan Tören sagte, Özkan habe nichts anderes getan, als die geltende Rechtssprechung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 wiederzugeben, wonach der Staat neutral zu bleiben habe und religiöse Symbole in öffentlichen Einrichtungen wie Klassenräumen nichts zu suchen haben. Allerdings sei die Regelung in Bayern, Kruzifixe zu erlauben, so lange es keinen Widerspruch gibt, eine tragbare Lösung. Seit Jahren beschäftigt der Streit um Schulkreuze die Gerichte, zuletzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Der EGMR gab einer Klägerin aus Italien Recht und bewertete Kreuze im Klassenzimmer als unvereinbar mit der Religionsfreiheit (vgl. MuB 10/09, 6/02).

Auch die niedersächsische Links-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen begrüßten Özkans Äußerungen. „Unsere multikulturelle und multireligiöse Gesellschaft lässt sich am besten gestalten, wenn die Religionen und Weltanschauungen gleichberechtigt nebeneinander agieren und der Staat sich an das Neutralitätsgebot hält“, sagte der Grünen-Landtagsabgeordnete Helge Limburg aus Niedersachsen.

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland Kenan Kolat (SPD) stimmte Özkan zu, dass sowohl Kruzifixe als auch Kopftücher aus den Klassenzimmern verbannt werden sollten. Im Gegensatz dazu sprach sich der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) ausdrücklich für Kreuze an Schulen aus. „Die Religion soll im öffentlichen Raum sichtbar sein, das gilt für alle Religionen“, sagte der ZMD-Vorsitzende Ayyub Axel Köhler und nannte ausdrücklich auch den Islam. ZMD-Generalsekretär Aiman Mazyek kritisierte die Diskussion und die Haltung der Union als „verlogen“: „Beim Kruzifix verwahrt man sich gegen die Verbannung religiöser Symbole aus dem öffentlichen Raum, bei der muslimischen Lehrerin instrumentalisiert man die Neutralität des Staates und verbannt sie aus dem Klassenzimmer."

Nach der harschen Kritik aus der Union rückte Aygül Özkan von ihrer Position ab. „Ich habe es ausdrücklich bedauert, dass meine missverständlichen Äußerungen zu christlichen Symbolen in öffentlichen Schulen religiöse Gefühle und grundlegende Überzeugungen verletzt haben", unterstrich sie bei ihrer ersten Rede im Landtag am 29. April. Zwei Tage zuvor war sie einstimmig von CDU und FDP zur Ministerin gewählt worden. up

Weitere Informationen:
www.ms.niedersachsen.de

News von Mai/Juni 2010

3. Thema: Deutschland/Kosovo: Rückübernahmeabkommen

Am 14. April haben Bundesinnenminister Thomas de Maizière und sein kosovarischer Amtskollege Bajram Rexhepi in Berlin ein Rückübernahme- und Sicherheitsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen soll die Rückführung von ausreisepflichtigen kosovarischen Staatsbürgern sowie von sonstigen Ausländern erleichtern, die illegal aus der Republik Kosovo nach Deutschland eingereist sind. Menschenrechtsorganisationen und Oppositionsparteien warnten insbesondere vor einer Rückführung von Roma.

Hintergrund: Infolge des Krieges im Kosovo im Frühjahr 1999 kamen rund 130.000 Kosovaren in die Bundesrepublik, von denen seit Ende des Krieges etwa 114.000 zurückgekehrt sind (vgl. MuB 7/99). Derzeit leben rund 14.000 Menschen aus dem Kosovo in Deutschland, die nur geduldet sind und ausreisen müssen. Etwa 10.000 von ihnen gehören der Minderheit der Roma an (vgl. MuB 9/09, 6/05, 5/00). Im vergangenen Jahr wurden 322 Kosovaren abgeschoben, 168 Menschen kehrten freiwillig zurück. Diese Zahlen sollen nun bis auf 2.500 Personen pro Jahr steigen.

Abkommen: Vom Rückübernahmeabkommen betroffen werden v. a. die in Deutschland lebenden Roma aus dem Kosovo sein. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erklärte dazu: „Nach seinem Inkrafttreten wird es den deutschen Ausländerbehörden nicht nur wie schon bisher möglich sein, ausreisepflichtige kosovarische Staatsangehörige oder andere aus dem Kosovo stammende Personen dorthin zurückzuführen, sondern auch Drittstaatsangehörige und staatenlose Personen, wenn diese aus dem Kosovo rechtswidrig nach Deutschland eingereist sind.“

Deutschland plane keine Massenabschiebungen von Kosovaren, sondern werde auch künftig auf der Grundlage des Abkommens seine Politik der schrittweisen Rückführung fortsetzen, die weiterhin in enger Zusammenarbeit mit den kosovarischen Behörden erfolge, so de Maizière weiter.

Das parallel unterzeichnete Sicherheitsabkommen soll die Wirksamkeit der deutsch-kosovarischen Zusammenarbeit im Kampf gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und den internationalen Terrorismus verbessern. Die beteiligten Sicherheitsbehörden sollen künftig besser zusammenarbeiten, etwa bei der gemeinsamen Verfolgung von Menschenschmugglern und Terroristen.

Rückkehranreize: An die Rückkehrer richtet sich das Eingliederungsprogramm „URA 2“, das vom Bund und den Ländern Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen finanziert wird. In diesen Bundesländern leben die meisten Ausreisepflichtigen. Neben einer allgemeinen Beratung für die Neuankömmlinge vor Ort wird auch psychologische Betreuung angeboten. Für die ersten sechs Monate gibt es Zuschüsse zu Mietkosten, Lebensmitteln und Medikamenten. Besonders wirbt die Bundesregierung mit Lohnkostenzuschüssen, die den Rückkehrern die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Wer nicht freiwillig zurückkehrt, sondern abgeschoben wird, erhält nur für die ersten sieben Tage nach der Rückkehr Leistungen (vgl. MuB 9/09).

Situation im Kosovo: Rund zwei Jahre nach Ausrufung der Unabhängigkeit liegt die Arbeitslosigkeit offiziell bei 45 %, unter Rückkehrern sogar bei 90 %. Die Kinderarmut schätzt die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) auf 30 %.

Laut Amnesty International leiden vor allem Roma und andere Minderheiten wie die Ashkali im Kosovo unter Diskriminierung. Die albanisch geprägte Polizei des Kosovo verfolge Übergriffe oft nicht gründlich. Insbesondere für Roma ist der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum und Sozialleistungen sehr schwierig. Viele der abgeschobenen Roma bleiben nicht im Kosovo. Rund 70 % versuchen laut der OSZE, in andere Staaten zu gelangen wie z. B. Frankreich, Österreich und die Schweiz.

Reaktionen: Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl kritisiert die Abschiebung seit Monaten als „unverantwortlich“. Deutschland habe eine „historische Verantwortung gegenüber den Roma“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Auch die Oppositionsparteien übten heftige Kritik. Die Republik Kosovo sei ein Land, „in dem Minderheiten zutiefst diskriminiert und verfolgt werden“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Bundestags-Linksfraktion Ulla Jelpke. Ähnlich äußerten sich Abgeordnete der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen.

Vor einer Massenabschiebung warnte auch die Deutsche Bischofskonferenz. „Für viele Betroffenen fehlen die Voraussetzungen für eine Rückkehr in Sicherheit und Würde“, sagte der Kölner Weihbischof Norbert Trelle. Er forderte, dass besonders verletzliche Gruppen wie chronisch kranke und traumatisierte Menschen sowie alleinerziehende Mütter nicht abgeschoben werden sollten. chw

Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de
www.osce.org/de
www.proasyl.de
www.amnesty.de

News April/Mai 2010

Thema 1: Deutschland: Islamkonferenz weiter ungewiss

Die Fortsetzung der Deutschen Islamkonferenz (DIK) bleibt umstritten. Der Zentralrat der Muslime blieb dem ersten Vorbereitungstreffen am 24. März fern. Unterdessen forderte der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration eine gezielte Informationspolitik zur neuen DIK, da diese laut Umfrageergebnissen der Hälfte der Zuwanderer nicht bekannt sei.

Das erste Plenum der neuen Islamkonferenz, die den Dialog der Bundesregierung mit den Muslimen in Deutschland strukturieren soll, ist für den 17. Mai geplant (vgl. MuB 03/10, 6/09, 8/06). An einem Vorgespräch Ende März im Bundesinnenministerium beteiligten sich allerdings nur noch zwei der insgesamt vier Mitgliedsverbände des Koordinierungsrats der Muslime in Deutschland (KRM). Die Türkisch-Islamische Union (Ditib) erklärte, sie nehme auch ohne Klärung offener Punkte am ersten Arbeitstreffen teil. Dem schloss sich der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) an, trotz der Kritik an Inhalten und der teilweise „willkürlichen“ Auswahl einzelner Teilnehmer.

Neben dem Islamrat, den Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) Anfang März ausgeladen hatte, fehlte auch der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) beim Vorbereitungstreffen. Der ZMD hatte zuvor um ein Gespräch mit de Maizière gebeten. Dieser zeigte sich offen, sofern der ZMD zu dem allgemeinen Vorgespräch komme. Der Zentralrat ist nun der einzige der geladenen Verbände, der über die Teilnahme an der DIK erst entscheiden will, wenn wesentliche Bedenken ausgeräumt sind. Offen ist, ob Vertreter am nächsten Vorbereitungstreffen am 26. April teilnehmen werden.

Hintergrund der Diskussion ist die Kritik der muslimischen Verbände an Personal, Struktur und Themensetzung der neuen Islamkonferenz. Vor allem der Ausschluss des Islamrats aufgrund laufender Ermittlungsverfahren gegen den Mitgliedsverband Milli Görüs wegen Steuerhinterziehung, Bildung einer kriminellen Vereinigung und Geldwäsche stößt weiter auf Ablehnung. Inzwischen wurde bekannt, dass in derselben Sache auch gegen ein einflussreiches Mitglied der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland ermittelt wird, die wiederum Mitglied beim ZMD ist. De Maizière verteidigte seine Haltung in dieser Sache damit, dass die Islamische Gemeinschaft nicht in gleicher Weise den ZMD dominiere, wie dies bei Milli Görüs und dem Islamrat der Fall sei. „Der Zentralrat vertritt zudem auch bosnische oder schiitische Muslime, die ansonsten nicht mehr mittelbar an der Islamkonferenz beteiligt wären“, sagte de Maizière in einem Zeitungsinterview.

Ein weiterer Kritikpunkt der muslimischen Verbände ist, nicht in die Vorbereitungen einbezogen worden zu sein, und dass Themen wie Islamfeindlichkeit und Rassismus fehlten. Der Innenminister sagte zu, auch darüber sprechen zu wollen, er sehe jedoch nicht, dass Deutschland „von Islamfeindlichkeit durchdrungen“ sei.

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration hat unterdessen Politik und Verbände aufgerufen, Zuwanderer besser über integrationspolitische Initiativen aufzuklären und die neue Islamkonferenz mit einer gezielten Informationspolitik zu begleiten. Denn gerade die DIK sei der Hälfte der Zuwanderer unbekannt. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung mit 5.500 Menschen in den alten Bundesländern hervor, die der Sachverständigenrat am 12. April in Berlin vorstellte. Besonders bedenklich sei demnach, dass 47 % der in Deutschland geborenen Muslime die Islamkonferenz nicht bekannt sei, während von den zugewanderten Muslimen nur 42 % angaben, sie nicht zu kennen. Bei der so genannten Mehrheitsbevölkerung hätten hingegen nur 33 % noch nie von der DIK gehört.

Sehr zu begrüßen sei deshalb die Ankündigung des Bundesinnenministers, künftig mehr praktische Fragen in den Vordergrund zu stellen. „Das wird diesen wichtigen Dialog für einen größeren Teil der Muslime auch im Alltag relevant werden lassen“, sagte der Vorsitzende des Sachverständigenrats Klaus J. Bade. up

Weitere Informationen:
www.deutsche-islam-konferenz.de
www.svr-migration.de

News April/Mai 2010

Thema 2: Deutschland: Debatte um Guantánamo-Häftlinge

In Deutschland wird seit Anfang April erneut über die Aufnahme von Inhaftierten aus dem US-Gefangenenlager in Guantánamo diskutiert. Bundesinnenminister Thomas de Maizière stieß mit seiner Bereitschaft für eine Aufnahme auf scharfe Kritik, vor allem aus den eigenen Reihen. Bundeskanzlerin Angela Merkel machte US-Präsident Barack Obama bei einem Besuch in Washington keine konkreten Zusagen, sprach aber von konstruktiven Gesprächen in dieser Frage.

„Diese Gespräche laufen weiter“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor dem Abflug zum internationalen Gipfel zur Atomsicherheit in Washington am 12. April. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bekräftigte in einem Interview: „Ich finde, wenn ein NATO-Partner und unser wichtigster Verbündeter uns um Hilfe bittet, sollten wir das solidarisch prüfen.“ Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen, ohnehin würden die USA die Hauptlast bei der Auflösung des Lagers tragen. Er verwies ferner darauf, dass Großbritannien, Frankreich, Spanien, Italien und die Schweiz bereits Gefangene aus dem Lager auf der kubanischen Insel aufgenommen haben (vgl. MuB 5/09).

Presseberichten zufolge hatte eine deutsche Delegation in der ersten Aprilwoche in Guantánamo Gespräche mit Insassen geführt, die für eine Aufnahme in Frage kommen. Dabei soll es sich um einen Palästinenser, einen Syrer und einen Jordanier handeln. Derzeit werde geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme in Deutschland vorlägen.

Unionsregierte Bundesländer lehnen die Aufnahme von Gefangenen aus dem Lager bisher weitgehend ab. Dazu CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt: „Wenn einer zu Unrecht in Guantánamo sitzt, dann kann er auch in die USA gehen. Aber wenn von ihm eine Gefahr ausgeht, dann hat er bei uns nichts zu suchen.“ Zur Bündnissolidarität gehöre auch, dass man von seinen Bündnispartnern nichts verlange, wozu man selber nicht bereit wäre. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) hatte sich dieser ablehnenden Position angeschlossen, genau wie seine Amtskollegen in Sachsen, Hessen und Baden-Württemberg. Das schwarz-gelb regierte Schleswig-Holstein will sich noch nicht festlegen, ebenso Hamburg.

Rückendeckung erhielt de Maizière von Max Stadler (FDP), Staatssekretär im Bundesjustizministerium. Er erklärte, der Bundestag habe die Schließung von Guantánamo immer gefordert. „Deshalb wäre es unlogisch, sich jetzt der Debatte zu entziehen.“ Der Vorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen Cem Özdemir betonte, Deutschland habe eine humanitäre Verpflichtung, bei der schnellen Schließung Guantánamos mitzuhelfen. „Auch wir hatten unseren Anteil an Fehlern im Kampf gegen den Terrorismus“, sagte er. Eine ähnliche Position vertritt die Linkspartei.

Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier befürwortet eine Aufnahme. Im SPD-regierten Berlin geben sichdie Verantwortlichen dagegen skeptisch: „Wir sind grundsätzlich eher gegen eine Aufnahme“, sagte eine Sprecherin von Innensenator Ehrhart Körting (SPD).

In Guantánamo wurden nach den Anschlägen vom 11. September 2001 schätzungsweise 800 Gefangene interniert. US-Präsident Barack Obama (Demokraten) hatte zu Beginn seiner Amtszeit im Januar 2009 angekündigt, das umstrittene Lager binnen eines Jahres zu schließen. Er konnte die Frist jedoch nicht einhalten, u. a. wegen der Schwierigkeiten, Aufnahmeländer für die verbliebenen Insassen zu finden. Derzeit werden in Guantánamo noch rund 180 Terrorverdächtige festgehalten, gegen die meisten von ihnen wurde bis heute kein Prozess geführt. Im vergangenen Jahr hatte Deutschland aus Rücksicht auf die diplomatischen Beziehungen zu China eine Aufnahme von in Guantánamo inhaftierten Uiguren abgelehnt (vgl. MuB 5/09, 2/09, 1/09). chw

Weitere Informationen:
www.bmi.bund.de
www.bundesregierung.de
www.bamf.de

News April/Mai 2010

Weitere Kurzmeldungen – Deutschland

Niedersachsen: Türkischstämmige muslimische Ministerin
Wie am 19. April bekannt wurde, wird Aygül Özkan (CDU) Niedersachsens neue Ministerin für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration. Damit übernimmt erstmals eine türkischstämmige Muslimin ein Ministeramt in Deutschland. Özkan will verstärkt Integrationspolitik mit Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik verbinden: „Jugendliche mit Migrationshintergrund sind die Arbeitnehmer von morgen und eine große Chance für unser Land."

5. Integrationsministerkonferenz
Die für Integration zuständigen Minister und Senatoren der Länder haben auf ihrer 5. Konferenz am 19. März in Düsseldorf beschlossen, die Integrationspolitik zwischen Bund und Ländern künftig besser miteinander abzustimmen. Die Länder wollen stärker als bisher in die integrationspolitischen Überlegungen des Bundes einbezogen werden. Ferner einigten sich die Minister auf ein gesetzlich verankertes, beschleunigtes Verfahren zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen und bekräftigten erneut, den Anteil von Migranten im Öffentlichen Dienst erhöhen zu wollen (vgl. MuB 5/08, 6/07). Darüber hinaus stimmten sie einem Maßnahmenpaket zur besseren Integration von Frauen mit Migrationshintergrund zu, da diese eine Schlüsselrolle im Hinblick auf die Gesundheit ihrer gesamten Familie einnehmen. Die Gesundheitsangebote sollen daher bei Frauen stärker bekannt gemacht und Zugangsbarrieren zum Gesundheitswesen abgebaut werden (vgl. MuB 10/08).
www.mgffi.nrw.de/integration/5__IntMK/index.php
www.bundesregierung.de

Deutschkenntnisse erforderlich
Der erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hat in einem Urteil vom 30. März (Az. BVerwG 1 C 8.09) bekräftigt, dass die Erfordernis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug (§30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG) weder gegen das Grundgesetz noch gegen das Gemeinschaftsrecht der EU verstoße. Damit bestätigte das BVerwG eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Eine Türkin und ihre Kinder hatten gegen die Deutsche Botschaft in Ankara geklagt, da diese die Erteilung eines Visums für den Nachzug zu ihrem in Deutschland lebenden Ehemann bzw. Vater ablehnte (vgl. MuB 10/08). Der verfassungsrechtlich gebotene Interessenausgleich könne durch die Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Spracherwerbs herbeigeführt werden, so das BVerwG in seiner Urteilsbegründung. Außerdem sei der Lebensmittelpunkt der Familie weiterhin in der Türkei.
www.bundesverwaltungsgericht.de

Abschiebungen in den Irak wieder möglich
Iraker können grundsätzlich wieder in ihr Herkunftsland abgeschoben werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof veröffentlichte am 24. März drei Urteile, denen zufolge bei einer Rückkehr nach Bagdad, Mosul oder Kirkuk nach derzeitiger Sicherheitslage kein Grund für die Gewährung von Abschiebeschutz wegen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts besteht (Az. 13a B 08.30283, 13a B 08.30285, 13a B 08.30304). Die Gefahrendichte in den drei Städten sei momentan nicht so hoch, dass Zivilpersonen einer ernsthaften Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt wären. Drei Iraker hatten gegen die Aufhebung ihres Flüchtlingsstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geklagt. Der Bundestag hatte zuvor durch die Anpassung des Aufenthaltsgesetzes an EU-Richtlinien die Entscheidung des BAMF ausgesetzt. Eine Revision wurde zugelassen, da die Rechtssache im Hinblick auf die Auslegung des Art. 15 der Qualifikationsrichtlinie 2004/83/EG grundsätzliche Bedeutung habe. Mehrere europäische Staaten schieben bereits seit Herbst Asylbewerber in Teile des Iraks ab (vgl. MuB 9/09). Das UN-Flüchtlingshochkommissariat verurteilte dies.
www.vgh.bayern.de/BayVGH/documents/PM-20100324.pdf

Sperre durch Ausweisung bleibt bestehen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 13. April entschieden, dass die Sperrwirkung einer Ausweisung gemäß § 11 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auch dann gilt, wenn eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen vorliegt (Az. 1 C 5.09). Hintergrund war die Klage einer Ghanaerin, die Mitte der 1990er Jahre mit falschen Herkunftsangaben erfolglos Asyl beantragt hatte und 2003 wegen verschiedener Verstöße gegen das Ausländerrecht ausgewiesen werden sollte. Aufgrund der inzwischen erfolgten Geburt ihrer Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wurden der Klägerin aber befristete humanitäre Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt. Ihr Antrag, aus familiären Gründen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, wurde mit Verweis auf die Sperrwirkung der Ausweisung in allen Instanzen abgelehnt. Das BVerwG bestätigte diese Urteile nun. Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen sei eine Ausnahme, die die grundsätzliche Sperrwirkung der Ausweisung nicht aufheben könne, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Sie ergänzten aber, dass die Sperrwirkung der Ausweisung von der zuständigen Ausländerbehörde befristet werden könne.
www.bverwg.de

Visa-Erleichterungen
Beim Besuch eines deutsch-türkischen Wirtschaftsforums am 30. März in Istanbul stellte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Visa-Erleichterungen für türkische Wirtschaftsvertreter, Akademiker, Künstler und Studierende in Aussicht. „Visa sollten länger gelten“, sagte Merkel. Ferner sollen Visa-Verlängerungen einfacher werden. Voraussetzung sei ein Rückführungsabkommen nach spanischem und italienischem Vorbild für Fälle illegaler Einreise. Auch die EU verhandelt mit der Türkei über Visa-Angelegenheiten. Dennoch kann sich Merkel hier eine bilaterale Lösung zwischen Deutschland und der Türkei vorstellen. Die türkische Seite hatte wiederholt Visa-Erleichterungen gefordert. Bei allen EU-Bewerberländern sei die Visapflicht kurz nach Beginn der Beitrittsverhandlungen aufgehoben worden, nur bei der Türkei nicht.

Suizid in Abschiebehaft
Anfang März hat sich in einem Hamburger Gefängniskrankenhaus der 17-jährige georgische Flüchtling David M. erhängt. Am 7. Februar hatte die Polizei den Flüchtling in Hamburg „wegen des Verdachts auf illegalen Aufenthalt“ aufgegriffen. Nachforschungen der Ausländerbehörde ergaben, dass er bereits in Polen und in der Schweiz Asyl beantragt hatte, bevor er nach Deutschland kam. Das Amtsgericht ordnete daraufhin Abschiebehaft an. David M. sollte nach Polen abgeschoben werden. Ab sofort dürften ausreisepflichtige minderjährige Flüchtlinge nicht mehr in Abschiebehaft genommen werden, sofern sie nicht straffällig geworden sind, sagte der Hamburger Innensenator Christoph Ahlhaus (CDU) in einer Reaktion auf den Vorfall. Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl übten massive Kritik an der Praxis, Minderjährige in Abschiebehaft zu nehmen.
www.hamburg.de/zentrale-auslaenderbehoerde

Demonstration für Minarettverbot
Die rechtsextreme Partei Pro NRW hat Ende März eine Demonstration in Duisburg für ein Verbot von Minaretten in Deutschland organisiert. Etwa 150 Personen, unter ihnen zahlreiche NPD-Anhänger, nahmen an einem Protestzug im Duisburger Stadtteil Marxloh teil, wo die größte Moschee Deutschlands steht. Ihnen standen laut Polizeiangaben rund 4.000 Gegendemonstranten gegenüber. Pro NRW fordert die Einführung eines Minarettverbots ähnlich dem in der Schweiz (vgl. MuB 10/09). Die Regionalpartei ist mit insgesamt 35 Sitzen in Stadträten, Bezirksvertretungen und Kreistagen in Nordrhein-Westfalen vertreten. Sie wird vom Verfassungsschutz beobachtet.
www.polizei-nrw.de

News von März/April 2010

1. Thema:

Deutschland: Diskussion um Neuauflage der Islamkonferenz

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat Anfang März die Zusammensetzung und die Schwerpunkte für die zweite Phase der Islamkonferenz bekannt gegeben. Von den islamischen Verbänden wurden sowohl seine Entscheidung, den Islamrat vorläufig auszuschließen, als auch die Themensetzung kritisiert. Sie drohten mit einem Boykott der Konferenz.

Die Deutsche Islamkonferenz (DIK) sei bisher ein großer Erfolg gewesen, sagte Bundesinnenminister de Maizière, unter dessen Leitung das neue Plenum zum ersten Mal voraussichtlich am 17. Mai 2010 tagen wird. Die Ergebnisse der zweiten Arbeitsphase der DIK sollen jedoch „konkreter und praktischer“ als die der ersten Phase zwischen 2006 und 2009 werden (vgl. MuB 6/09, 8/06).

Themen: Die drei Schwerpunktthemen, denen sich das neue Gremium widmen soll, sind die Ausgestaltung des islamischen Schulunterrichts, die Gleichberechtigung von Mann und Frau und das Verhältnis des Islams zum Islamismus. Hinsichtlich des ersten Schwerpunkts schlug de Maizière vor, nicht zu warten, bis der Islam wie die Kirchen eine Körperschaft öffentlichen Rechts werde, sondern die Empfehlungen des Wissenschaftsrats zügig umzusetzen. Dieser hatte Anfang Februar vorgeschlagen, Imame und islamische Religionslehrer an deutschen Universitäten auszubilden (vgl. MuB 2/10). Beim Thema Gleichberechtigung der Geschlechter soll es um die praktische Handhabung in Schulen und Ämtern, Themen wie die Teilnahme am Schwimm- und Sportunterricht sowie um die Verhinderung von Zwangsehen gehen. Im Hinblick auf den dritten Schwerpunkt sagte de Maizière: „Der Islam wird nur dann in Deutschland anerkannt und willkommen sein, wenn es eine klare Abgrenzung zum Islamismus gibt. Diese Abgrenzung wird zum Teil der Staat vornehmen. Vor allem aber ist das eine geistige Aufgabe des Islam selbst.“

Teilnehmer: Da die ersten beiden Schwerpunkte großteils Länderzuständigkeiten betreffen, sollen die Bundesländer künftig sechs statt bisher vier Vertreter des 30 Personen zählenden Gremiums stellen. Im Gegenzug entsendet der Bund künftig entsprechend weniger Teilnehmer. Auch bei den islamischen Verbänden gibt es Veränderungen. De Maizière sagte, er habe den Islamrat „suspendiert“: „Ich möchte mich nicht mit jemandem an einen Tisch setzen, gegen den wegen des erheblichen Verdachts auf Delikte wie Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ermittelt wird”, sagte er mit Blick auf das laufende Verfahren gegen Milli Görüs (vgl. MuB 4/09). Milli Görüs ist der größte Mitgliedsverein des Islamrats und zählt nach eigenen Angaben rund 87.000 Mitglieder.

Der Minister räumte ein, dass er noch nicht genau wisse, wie er diese Muslime nun einbinden könne. Das Innenministerium hatte dem Islamrat eine ruhende Mitgliedschaft angeboten, solange die Vorwürfe gegen Milli Görüs nicht ausgeräumt sind. Dies hatte der Islamrat jedoch abgelehnt. Künftig werden also nur noch drei der vier muslimischen Verbände, die sich zum Koordinierungsrat der Muslime (KRM) zusammengeschlossen haben (vgl. MuB 4/07), in der Islamkonferenz vertreten sein. Weiterhin dabei ist die Alevitische Gemeinde Deutschlands. Als neuer Teilnehmer ist die Türkische Gemeinde Deutschlands (TGD) vorgesehen, die zwar kein islamischer Verband ist, aber insbesondere türkischstämmige säkulare Muslime repräsentieren soll. Zudem werden zehn neue muslimische Einzelpersonen im Plenum sitzen. Die prominenten Islamkritikerinnen Seyran Ates und Necla Kelek sind nicht mehr dabei; sie sollen der Konferenz „in beratender Funktion“ verbunden bleiben.

Reaktionen: Heftige Kritik kam von einigen islamischen Verbänden. Der Vorsitzende des Islamrats Ali Kizilkaya sagte, der eigentliche Grund für die Suspendierung sei die kritische Haltung seines Verbandes bei den bisherigen Treffen. Als Reaktion auf den Ausschluss stellten zwei Mitglieder des KRM, der Zentralrat der Muslime und der Verband islamischer Kulturzentren, ihre Beteiligung an der DIK in Frage. Bis Redaktionsschluss konnte sich der KRM nicht auf eine gemeinsame Haltung gegenüber der Bundesregierung einigen. Der Ausschluss gleiche „einer Kollektivstrafe für jede einzelne Moschee der 300 Gemeinden des Islamrats“, sagte der Generalsekretär des Zentralrats der Muslime Aiman Mazyek. Zugleich bemängelte der Zentralrat die Schwerpunktsetzungen. Wichtige Fragen, etwa zur wachsenden Islamophobie und Diskriminierung, fehlten (vgl. MuB 1/10).

Der Innenminister kündigte an, den Verbänden bei Themen wie Rassismus und Islamophobie entgegenzukommen. Zugleich mahnte er aber eine kritischere Haltung der übrigen muslimischen Verbände gegenüber Milli Görüs an.

Die Opposition kritisierte die Entscheidung de Maizières, den Islamrat vorläufig auszuladen. „Wenn wir die Integration des Islam in Deutschland befördern wollen, dann müssen wir mit allen Vertretern der Muslime reden, die zum Dialog bereit sind und Gewalt ablehnen“, sagte der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD).

Der erste parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck sagte, die Diskussion über die Integration des Islams in Deutschland sei zu wichtig, als dass muslimische Verbände sich vorschnell daraus verabschieden sollten. Es sei „ungeschickt“ von de Maizière gewesen, „erst so spät“ auf thematische Anliegen der Verbände einzugehen. Es müsse eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich eine Konferenz zum Islam auch mit der wachsenden Feindseligkeit gegenüber Muslimen in Deutschland beschäftige. Christine Buchholz, Mitglied des Parteivorstandes der Linken, kritisierte den Innenminister ebenfalls scharf. De Maizière verstärke mit seiner Entscheidung eine Stimmung des Misstrauens gegen den Islam.

Der nordrhein-westfälische Integrationsminister Armin Laschet (CDU) appellierte dagegen an die großen muslimischen Verbände, nicht aus der Islamkonferenz auszutreten. Der integrationspolitische Sprecher der FDP Serkan Tören begrüßte die praxisorientierte Neubesetzung der Islamrunde. Allerdings befürchtet er, dass die Runde am Parlament vorbeiarbeiten wird. „Wichtige Fragen zum Verhältnis von Staat und Religion wie das Kirchenrecht betreffen die Verfassung und werden im Bundestag entschieden“, sagt Tören. up

Weitere Informationen:
www.deutsche-islam-konferenz.de

News von März/April 2010

2. Thema:

Deutschland: Diskussion um Staatsangehörigkeitsrecht

Angesichts rückläufiger Einbürgerungszahlen wächst die Kritik am Staatsangehörigkeitsgesetz. Einige Bundesländer erwägen, im Bundesrat für die Streichung des bisher geltenden Optionszwanges zu stimmen. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer (CDU) will das Optionsmodell einer Prüfung unterziehen.

Der Bremer Senat kündigte am 9. März an, der Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beizutreten. Die beiden Länder wollen bei der nächsten Sitzung des Bundesrates am 26. März den Entwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes erneut einbringen. Sie waren damit 2008 gescheitert (vgl. MuB 8/08). Der Entwurf sieht vor, dass alle in Deutschland geborenen oder eingebürgerten Kinder auf Dauer die Möglichkeit haben, die deutsche Staatsangehörigkeit neben ihren ausländischen Staatsangehörigkeiten beizubehalten. Nach der bisherigen Rechtslage (§ 4, Abs. 3 und § 29 StAG) müssen sich Jugendliche aus Nicht-EU-Ländern zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsbürgerschaft und der ihrer Eltern entscheiden. Diese so genannte Optionspflicht war bereits bei ihrer Einführung umstritten (vgl. MuB 3/99).

Auf Bundesebene sind die Oppositionsparteien für eine Abschaffung und haben unabhängig voneinander entsprechende Gesetzesentwürfe eingebracht. Es sei eine „Ungleichbehandlung gegenüber Jugendlichen aus den EU-Staaten sowie aus binationalen Ehen, die beide Staatsangehörigkeiten behalten dürfen“, erklärte der integrations- und migrationspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Memet Kilic. Die Regelung sei nicht nur „integrationspolitisch kontraproduktiv“, sondern auch „verfassungsrechtlich zumindest bedenklich“.

Der integrationspolitische Sprecher der FDP Serkan Tören warf SPD und Bündnis 90/Die Grünen Unglaubwürdigkeit vor, da diese während ihrer Regierungszeit ausreichend Zeit gehabt hätten, „für eine bessere Integrationspolitik zu sorgen und auch das sensible Thema der doppelten Staatsbürgerschaft zu thematisieren“. Tören forderte Jugendliche mit Migrationshintergrund dazu auf, die deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten. Sie sei ein entscheidender Faktor für Teilhabe und Integration.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Maria Böhmer kündigte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Überprüfung des Optionsmodells an (vgl. MuB 9/09). „Häufig verstehen die betroffenen Jugendlichen die komplizierten Details nicht.“ Ursächlich für die Misere sei auch die Fehleranfälligkeit bei den Behörden, sagte Böhmer. Für eine fundierte Bewertung des Optionsmodells sei es aber „noch zu früh“, merkte Böhmer an, da erst 2008 die ersten Optionskinder volljährig geworden seien.

Eine Debatte zur Optionspflicht gab es auch im Schleswig-Holsteinischen Landtag Ende Februar. Die Koalition aus FDP und CDU möchte zunächst an der derzeitigen Regelung festhalten, der parteilose Integrationsminister Emil Schmalfuß forderte Mitte März den „Doppel-Pass“ für junge Menschen mit Migrationshintergrund. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) betonte hingegen, eine doppelte Staatsangehörigkeit von Heranwachsenden aus Einwandererfamilien sei weiterhin abzulehnen: „Es kann nicht sein, dass ich einmal Deutscher, einmal Ausländer sein möchte, je nachdem, was mir gerade günstiger erscheint.“

Urteil zur Einbürgerung einer 14-jährigen Türkin
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat das Land Baden-Württemberg verpflichtet, eine Türkin einzubürgern und dabei ihre doppelte Staatsbürgerschaft in Kauf zu nehmen (Az. 11 K 3612/09). Der türkische Staat mache ihre Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von unzumutbaren Bedingungen abhängig, begründeten die Richter ihr Urteil. Demnach führe die Einbürgerung der Klägerin nach türkischem Recht zwar nicht zum Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit, sie könne diese aber auch nicht aufgeben. Dies ist in der Türkei erst ab vollendetem 18. Lebensjahr möglich. Für die 14-jährige Klägerin würde das bedeuten, dass sie noch Jahre warten müsse, bis sie deutsche Staatsangehörige werden könne. Das sei nicht zumutbar. Gerichtssprecherin Ulrike Zeitler sagte, der Fall könne „zur Richtschnur für andere Fälle“ werden.
vgstuttgart.de

Voraussichtlich werden die Einbürgerungszahlen auch 2009 weiter sinken. Nach Schätzungen der migrationspolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke Sevim Dagdelen unter Berufung auf vorläufige Zahlen des Bundesinnenministeriums gab es im vergangenen Jahr rund 78.000 Einbürgerungen. Der Trend eines Rückgangs der Einbürgerungszahlen setzt sich damit fort (2008: 94.500, 2007: 113.000, vgl. MuB 6/09). Die Linken-Abgeordnete forderte Einbürgerungen unabhängig vom Einkommen nach fünf Jahren, die Senkung der Einbürgerungsgebühren auf einen symbolischen Betrag, die Abschaffung der Einbürgerungstests und der Optionspflicht sowie die Hinnahme von Mehrstaatigkeit. up

Weitere Informationen:
dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/005/1700542.pdf (Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen)
dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700773.pdf (Gesetzentwurf SPD)
www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0200/drucksache-17-0253.pdf (Schleswig-Holstein: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0200/drucksache-17-0286.pdf (Schleswig-Holstein: Änderungsantrag der SPD)

News von März/April 2010

3. Thema:

Deutschland: Studie über hohe Suizidrate bei Frauen türkischer Herkunft

Frauen mit türkischem Migrationshintergrund begehen häufiger einen Selbstmordversuch als deutsche Frauen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Berliner Charité. Insbesondere junge Frauen sind gefährdet. Sie versuchen fast doppelt so oft sich das Leben zu nehmen wie ihre deutschen Altersgenossinnen.

Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte qualitative Interventionsstudie „Suizidraten und Suizidprävention bei türkischen Frauen in Berlin“ wird unter Leitung von Dr. med. Meryam Schouler-Ocak seit Anfang 2009 an der Psychiatrischen Universitätsklinik der Berliner Charité erstellt. Kooperationspartner im Projekt sind das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, das Berliner Bündnis gegen Depression e. V. sowie der Berliner Krisendienst. Die Studie geht den Gründen für die überdurchschnittlich hohen Selbstmordraten unter türkischstämmigen Frauen nach. Ziel ist die Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung von primärpräventiven Maßnahmen. Das Projekt wird 2011 abgeschlossen, eine Publikation erster qualitativer Ergebnisse ist für diesen Sommer vorgesehen.

Die Untersuchung baut auf Erkenntnissen früherer Untersuchungen auf, welche die „Problemgruppe“ junger türkischer Migrantinnen identifiziert hatten. Demnach begehen zwar Migranten insgesamt dreimal seltener einen Selbstmordversuch als Deutsche, das Suizidrisiko junger Frauen türkischer Herkunft liegt dagegen 1,8-Mal höher als bei gleichaltrigen deutschen Frauen. Bei jungen Männern türkischer Herkunft entspricht die Suizidhäufigkeit dem Durchschnitt aller Ausländer.

Ersten Ergebnissen der Studie zufolge leiden junge Frauen im Alter von 18-35 Jahren insbesondere unter familiären und kulturellen Problemen. Als Gründe nennt Studienleiterin Schouler-Ocak mangelnde Kommunikation und Probleme, wie z. B. Verbote und Zwangsverheiratungen durch die Eltern sowie deren Pessimismus und Frustration angesichts ihrer Lebenssituation in Deutschland. Dies führe in der Folge zu Identitätsproblemen, die einen weiteren wichtigen Grund dafür darstellen, dass die eigene Situation als ausweglos angesehen wird.

Einen besonderen Fall stellen offenbar jene jungen Frauen dar, die per Heiratsmigration nach Deutschland gekommen sind. Hier stehen unerfüllte Erwartungen im Vordergrund. Neben Heimweh und dem als schmerzlich empfundenen Verzicht auf den bisherigen Lebensstil führen Schwierigkeiten in der Anpassung an die deutsche Gesellschaft zu massiven Problemen. In vielen Fällen berichteten diese Frauen auch von einer mangelnden Wertschätzung seitens der Familie des Ehemannes und der Frustration über die Erziehung der eigenen Kinder. Diese hat häufig in starker Abhängigkeit von den Vorstellungen der Schwiegereltern oder auch der großfamiliären Strukturen zu erfolgen.

Frauen mittleren Alters zwischen 35 und 55 Jahren leiden dagegen häufiger unter familiären Problemen wie häuslicher Gewalt, finanzieller Abhängigkeit vom Partner, allgemeinen finanziellen Problemen und geringer Wertschätzung seitens der Familie des Mannes.

Im fortgeschrittenen Alter über 55 Jahre ist Vereinsamung ein wichtiger Grund für Selbstmordabsichten türkischer Frauen. Der unerfüllte Wunsch in der Großfamilie alt zu werden, das Gefühl der Nutzlosigkeit und des Versagens, der Mangel an positiven Perspektiven und die Angst, pflegebedürftig zu werden und den Kindern zur Last zu fallen, sind die am häufigsten genannten Gründe in dieser Altersgruppe.

Als strukturelle Probleme der gesundheitlichen Versorgung identifiziert die Studie Zugangsbarrieren zum Gesundheitssystem wie mangelnde Informationen über Hilfseinrichtungen, zu wenige Angebote in türkischer Sprache sowie die Stigmatisierung von psychisch Erkrankten durch das soziale Umfeld. Zudem sei Geheimhaltung ein wichtiges Bedürfnis: So suchten die meisten Frauen Hilfe nicht offen, sondern wandten sich eher an Hausärzte und seien bei Hilfsangeboten sehr daran interessiert, anonym zu bleiben. Ein Aspekt, den man bei der Gestaltung von Hilfsangeboten bedenken müsse, sei das Misstrauen der türkischstämmigen Patientinnen gegenüber deutschen Hilfseinrichtungen. Fatma Ebcinoğlu, Diplom-Ökonomin, Bremen International Graduate School of Social Sciences

Weitere Informationen:
www.charite.de/psychiatrie/forschung/migration.html
Razum, O./ Zeeb, H. 2004: Suizidsterblichkeit unter Türkinnen und Türken in Deutschland, in: Nervenarzt, 75 Jg., Heft 11, S. 1092-1098.

News von März/April 2010

4. Thema:

Kurzmeldungen – Deutschland

BVerfG: Urteil zu Volksverhetzungen
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 5. März in drei verbundenen Verfahren Urteile wegen Volksverhetzung aufgehoben (1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04). Die Kläger hatten Plakate mit der Aufschrift „Aktion Ausländer-Rückführung […] Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ öffentlich plakatiert und waren daraufhin wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Sie sahen sich dadurch in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt und erhielten nun vor dem BVerfG erstmals Recht. Grundsätzlich muss das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter das der Menschenwürde zurücktreten. Die Menschenwürde sei aber nur dann verletzt, wenn die angegriffene Person als „unterwertiges Wesen“ behandelt werde. Dies sei dem Plakat aber nicht ohne die Nennung konkreter Begleitumstände zu entnehmen, begründeten die Richter ihre Entscheidung und verwiesen die Fälle zurück an das Amtsgericht Augsburg. www.bverfg.de/entscheidungen/rk20100204_1bvr036904.html

Ausländische Bevölkerung rückläufig
Ende 2009 lebten 6,69 Mio. Ausländer in Deutschland (-32.800 bzw. -0,5 % im Vergleich zu 2008; vgl. MuB 4/09). Dies geht aus den Zahlen des Ausländerzentralregisters (AZR) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hervor. Während 412.400 ausländische Personen nach Deutschland zogen oder hier geboren wurden, verließen 312.000 Ausländer die Bundesrepublik bzw. verstarben 2009. Weitere 133.200 Personen wurden aus anderen Gründen, z. B. durch Einbürgerung, aus dem Register gestrichen. Die Entwicklung der Ausländerbevölkerung variierte stark nach den Herkunftsländern. Die stärksten Rückgänge verzeichnete die türkische Bevölkerung (-30.300). Die Zahl der Kosovaren stieg durch Zuwanderung und Tausch des Passes ehemaliger Serben und Montenegriner am stärksten an (+51.900). Die wichtigsten Herkunftsländer der in Deutschland lebenden Ausländer sind weiterhin die Türkei (25 %), Italien (8 %) und Polen (6 %).
www.destatis.de

Rheinland-Pfalz: Schulabschlüsse
Wie das Statistische Landesamt in Rheinland-Pfalz Anfang März mitteilte, verließen 2009 in Rheinland-Pfalz fast doppelt so viele Jugendliche mit Migrationshintergrund (11,2 %) die Schule ohne Hauptschulabschluss wie Schüler ohne Migrationshintergrund (6,1 %). Frauen seien insgesamt erfolgreicher. Ohne Hauptschulabschluss verließen die Schule nur 8,1 % der jungen Frauen mit Migrationshintergrund , bei den Männern waren es 14,1 %. Während 30,7 % der Schulabgänger ohne Migrationshintergrund das Abitur erlangten, waren es bei jenen mit Migrationshintergrund lediglich 13,8 %.
www.statistik.rlp.de/bil/presse/pm10033.html

Frankfurt/Main: Abschiebungsbeobachtung
Das Forum Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Frankfurt (FAFF) hat im Februar seinen Jahresbericht 2008/09 veröffentlicht. Von den 2008 insgesamt auf dem Luftweg durchgeführten 7.778 Abschiebungen (2007: 8.953, 2006: 13.060) wurden 3.729 (48 %) vom Flughafen Frankfurt/Main eingeleitet. 2009 wurden bundesweit 7.289 Abschiebungen auf dem Luftweg durchgeführt, davon mussten 270 abgebrochen werden (154 wegen Widerstandshandlungen, 58 wegen Weigerung der Fluggesellschaft oder der Piloten, 41 aus medizinischen Gründen und 17 wegen Weigerung des Zielstaats zur Aufnahme). Seit Mai 2006 werden am Flughafen Frankfurt zwei Abschiebebeobachterinnen eingesetzt, die etwaige Verstöße gegen die Verhältnismäßigkeit eingesetzter Mittel sowie Verletzungen humanitärer Ansprüche dem FAFF berichten. Im Forum sind u. a. Pro Asyl, Amnesty International, die Caritas, das Diakonische Werk sowie der Hessische Flüchtlingsrat vertreten.
www.caritas-frankfurt.de/53170.html

Bundesarbeitsgericht: Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund
Arbeitgeber dürfen einem Mitarbeiter kündigen, wenn er nicht ausreichend Deutsch lernt, um die vorgegebenen Stellenanforderungen zu erfüllen. Eine Entlassung verstößt nicht gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung aufgrund der Herkunft. Mit diesem Urteil bestätigte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Ende Januar die Kündigung eines spanischstämmigen Produktionshelfers bei einem Automobilzulieferbetrieb (Az. 2 AZR 764/08). Dieser hatte zwar auf Kosten des Betriebes einen Deutschkurs belegt, um wie in der Stellenbeschreibung vorgesehen die schriftlichen Arbeitsanweisungen lesen zu können, jedoch ohne wesentlichen Erfolg. Folgekurse lehnte er ab. Als weitere Ermahnungen des Arbeitgebers folgenlos blieben, wurde dem Mann gekündigt. Zu Recht, wie das Bundesarbeitsgericht im Gegensatz zum Landesarbeitsgericht Hamm entschied. Der Arbeitgeber habe dem Mann ausreichend Gelegenheit zum notwendigen Spracherwerb gegeben.
www.bundesarbeitsgericht.de

News von März/April 2010

5. Thema:

Kurzmeldungen – Welt

Nigeria: Massaker zwischen Christen und Muslimen
Am 10. März haben muslimische Nomaden in Nigeria drei christliche Dörfer angegriffen und ein Massaker verübt. Die Männer vom Stamm der Fulani töteten die Mitglieder der vornehmlich christlichen Berom-Volksgruppe und zündeten ihre Häuser an. Das Motiv war Rache für die Ermordung von rund 350 Muslimen im Januar dieses Jahres. Mittlerweile seien über 300 Leichen in einem Massengrab im Dorf Dogo Na Hawa beerdigt worden, sagt das lokale Rote Kreuz. In den Medien war von rund 500 Opfern insgesamt die Rede. Das Massaker war der vorläufige Höhepunkt einer schon länger andauernden Eskalation der Gewalt in der Region um die Stadt Jos. Dort grenzen die von Muslimen und Christen bewohnten Gebiete Nigerias aneinander. In den letzten zehn Jahren starben bei ethnischen Auseinandersetzungen in der Region rund 3.000 Menschen.
www.icrc.org

USA: Doppelt so viele Abschiebungen
Die Zahl der Abschiebungen aus den USA hat sich zwischen 1999 (183.114) und 2008 (358.886) nahezu verdoppelt. Dies geht aus dem Jahrbuch für Zuwanderungsstatistik des US-Ministeriums für Heimatschutz hervor. Mexikaner sind die weitaus größte Gruppe unter den Abgeschobenen. Trotz eines Anstiegs der absoluten Zahlen ging der Anteil von Mexikanern an allen Abschiebungen im gleichen Zeitraum von 82 % auf 69 % zurück. Dies weist auf eine zunehmende Diversifizierung der irregulären Zuwanderung hin.
www.dhs.gov/files/statistics/immigration.shtm

News von Februar/ März 2010

1. Thema

Deutschland: Interview „Die Imame müssen mittendrin sein“

Statt an privaten Einrichtungen oder im Ausland sollen Imame künftig an staatlichen Hochschulen in Deutschland ausgebildet werden (vgl. MuB 2/10). Das bundesweit einmalige Programm „Imame für Integration“ bietet bereits seit Ende 2009 Fortbildungen für Imame in Deutschland an. Bei dem Gemeinschaftsprojekt des Goethe-Instituts, der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e. V. (Ditib) und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht es jedoch weniger um islamische Theologie als um Alltag und Kommunikation in Deutschland. Insgesamt an neun Standorten, bisher in Nürnberg und Köln, sollen in den nächsten fünf Jahren rund 130 Imame mit der deutschen Lebensart vertraut gemacht werden (vgl. MuB 1/10). Kann ein zehnmonatiger Landeskunde- und Sprachkurs helfen, Ängste und Vorurteile abzubauen?
Ein Gespräch mit Angela Kaya, Regionalleiterin Deutschland des Goethe-Instituts.

MuB: Was soll mit dem Projekt „Imame für Integration“ erreicht werden?

Kaya: Es geht darum, durch einen Sprachkurs und Landeskundeunterricht die Kommunikation der Imame zu verbessern und Hemmschwellen abzubauen. Gerade die Landeskunde ist praktisch ausgerichtet, die verstehen wir nicht nur als Information. Hier kommt es darauf an, wirklich raus zugehen und Kontakt aufzunehmen mit den städtischen und kirchlichen Institutionen. Das erwarten wir von den Imamen. Sie müssen als Multiplikatoren mittendrin sein, damit sie verstehen, wie die Behörden hier funktionieren und sehen, wie man sich einbringen kann, um dies an die Gemeindemitglieder weiterzugeben.

MuB: Was genau werden sich die Imame anschauen?

Kaya: Das hängt von den Gemeinden ab. Die Nürnberger Gruppe hat vorgeschlagen, den Vatikan zu besuchen. Meine Idee war dann, den Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz zu treffen. Wir helfen den Imamen dabei, Kontakt aufzunehmen und an ihrem Ort Termine etwa mit dem städtischen Bürgermeister oder einem Vertreter der Kirche zu arrangieren, zum Beispiel einen Roundtable zum interreligiösen Dialog.

MuB: Seit Dezember laufen die Kurse in Nürnberg und Köln. Wie sind Ihre Erfahrungen bisher?

Kaya: Wir sind erstaunt, wie motiviert die Imame sind. Nachmittags müssen sie alle wieder in der Gemeinde arbeiten. Ein straffes Programm, das über zehn Monate geht.

MuB: Warum sind die Anforderungen an einen Imam in Deutschland anders als in der Türkei?

Kaya: Hier sind sie nicht nur Vorbeter, sie sind auch Sozialarbeiter in der Gemeinde. Daher ist es so wichtig, dass sie sich mit sozialen Fragen befassen und wissen, wie das Schulsystem funktioniert oder wie man einen Ausbildungsplatz findet.

MuB: Richtet sich das Projekt nur an türkische Imame?

Kaya: Zunächst ja. Wir würden begrüßen, auch andere Imame zu unterrichten. Das Bundesamt bestimmt aber, wer die Zielgruppe ist. Ziel ist auf jeden Fall, alle Muslime zu motivieren, einen Öffnungsprozess zu erreichen. Das Programm soll eine Sogwirkung haben, Deutsch zu lernen und in Kontakt mit den Deutschen zu treten.

MuB: Dürfte an dem Kurs auch der Leipziger Imam Hassan Dabbagh, der als „Hassprediger“ bezeichnet wurde und dem eine Anklage wegen Volksverhetzung droht, teilnehmen?

Kaya: Wenn ich allein entscheiden müsste, hätte ich ein Problem, weil ich nicht weiß, wie sich das auf die Gruppe auswirkt. Wenn mir meine Partner, also das Bundesamt und die Ditib sagen, „machen Sie das“, dann schultern wir das. Es kann aber nicht Ziel des Programms sein, dass wir Richtungen unterstützen, die wir für nicht gut halten. Es geht darum, gerade weg von den Hinterhöfen, hinein in die Öffentlichkeit zu kommen.

MuB: Wie ist die Zusammenarbeit mit der Ditib entstanden?

Kaya: Das geht auf die Deutsche Islam-Konferenz zurück, bei der die Ditib ein besonders aktiver Partner ist. Sie ringt um zentrale Fragen wie wir. Das haben wir bei der Festlegung des Kursinhalts bemerkt. Da war die Ditib sehr kooperativ, auch bei kritischen Themen wie zum Beispiel Frauenrechten. Konkret informieren wir die Imame in den Kursen über Notrufnummern und Adressen für Fragen der häuslichen Gewalt, damit sie die weiterleiten.

MuB: Sehen Sie in dem Programm Verbesserungsbedarf?

Kaya: Wir sollten versuchen, auch andere Städte zu erfassen. Zudem halten wir einen längeren Aufenthalt der Imame für besser, aber das entscheidet das türkische Amt für religiöse Angelegenheiten. Im Schnitt sind sie drei bis vier Jahre in Deutschland. Wir, aber auch die Imame selber, bedauern, dass wir keine Ehefrauen von Imamen zulassen dürfen, obwohl die ebenfalls eine wichtige Stellung in der Gemeinde haben. Das liegt aber daran, dass die Mittel des Bundesamts zweckgebunden sind und die Zielgruppe nur die Imame selbst umfasst.

MuB: Gab es auch kritische Stimmen?

Kaya: Es gibt einige, die sagen, wir als Goethe-Institut sollten dieses Projekt nicht durchführen, weil wir damit islamistischen Terror unterstützen. Wir haben gespürt: Deutschland muss noch mehr leisten. Muslime sind zwar eingebürgert oder hier geboren, im Grunde ein selbstverständlicher Teil der Gesellschaft, aber dann eben doch noch nicht. Die Erkenntnis ist zwar da, dass etwas getan werden muss, in den Köpfen. Das ist der erste Schritt, der nächste Schritt geht aber nur durch Taten, durch persönliches Erleben, durch Überzeugungen. Dann gehen die Ängste weg. Wichtig ist, dass man sich kennt und sich begegnet.
Das Interview führte Ulrike Pape.

Quelle: www.dpd.de

News von Februar/ März 2010

2. Thema :

Deutschland: Aufbau islamischer Theologie

An deutschen Universitäten sollen künftig Imame und islamische Religionslehrer ausgebildet werden. Dies hat der Wissenschaftsrat, das wichtigste Beratungsgremium von Bund und Ländern in der Hochschulpolitik, Ende Januar in einer Stellungnahme „zur Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wissenschaften an deutschen Hochschulen“ vorgeschlagen.

An bis zu drei staatlichen Universitäten sollen „größere, autonome Organisationseinheiten für Islamische Studien“ entstehen, heißt es in der Stellungnahme des Wissenschaftsrats. Darüber hatte eine Expertengruppe des Wissenschaftsrats in Zusammenarbeit mit den Kirchen und dem Koordinationsrat der Muslime in Deutschland zwei Jahre lang beraten. Neben Lehrkräften für den islamischen Religionsunterricht sollen auch islamische Religionsgelehrte, Fachpersonal für Sozial- und Gemeindearbeit sowie der wissenschaftliche Nachwuchs ausgebildet werden.

Bisher seien theologisch ausgerichtete Islamische Studien im Gegensatz zu den Christlichen und Jüdischen Studien noch nicht an deutschen Hochschulen etabliert. Dieser Umstand werde der Bedeutung der größten nichtchristlichen Glaubensgemeinschaft in Deutschland nicht gerecht, heißt es in einer Stellungnahme des Wissenschaftsrats.

Da das Grundgesetz das Selbstbestimmungs- und Mitwirkungsrecht der Religionsgemeinschaften vorschreib

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